Kostenübernahme(erklärung) Beschlussverfahren wg. Verstoß gegen § 178 SGB (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 15.09.2020, 11:57 (vor 1320 Tagen) @ GerdS

Hallo GerdS,

die SBV fasst einen Beschluss, dass sie eine Rechtsberatung und ggf. Rechtsunterstützung bedarf, weil in der Angelegenheit X das vorhandene Wissen nicht ausreichend ist. Mit der Rechtsberatung und ggf. Rechtsunterstützung wird XXX durch die SBV beauftragt.
Damit der Beschluss der SBV in rechtlicher Hinsicht z.B. korrekte Bezeichnung/Anschrift der Kanzlei und die dort tätigen Anwälte gefasst werden kann, ist es sinnvoll dieses mit dem Rechtsbeistand deines Vertrauens zuvor abzusprechen/abzustimmen.

Ein Rechtsberater, der seine Kosten nicht durchsetzen kann, kann ggf. für die erforderliche Rechtsunterstützung nicht die beste Wahl sein :-P

Das angesprochene Problem einer Kostenübernahme/-tragung kann mit geeigneter Beschlussfassung durch die SBV umgangen werden. Zugleich wird die Wichtigkeit der "friedlichen" Kostenübernahme für den Arbeitgeber aufgezeigt. ;-)

Erweiterter Beschlusstext nach dem Beschluss der Beauftragung - Muster:
Die Schwerbehindertenvertretung beschließt bereits jetzt für den Fall, dass der Arbeitgeber die Kostentragung der Rechtsanwaltshonorarkosten anlässlich der rechtlichen Beratung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Anrufung des Arbeitsgerichtes xx wegen XXX ganz oder teilweise verweigert, die Abtretung seiner nach § 179 Abs. 8 SGB IX bestehenden Freistellungsansprüche bezüglich jener Rechtsanwaltshonorarkosten an die XXX.

Die Schwerbehindertenvertretung beauftragt die XXX alle weiteren Kostennoten in der o. g. Angelegenheit aus abgetretenem Recht in eigenem Namen geltend zu machen, sowie erforderlichenfalls die Einleitung arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren zur Durchsetzung der Kostenerstattung nebst Einlegung von Rechtsmitteln und der Zwangsvollstreckung - soweit rechtlich möglich - in eigenem Namen durchzuführen bzw. einzuleiten.
Nur für den Fall, dass die Einlegung von Rechtsmitteln und die Zwangsvollstreckung nicht im Namen der XXX möglich wäre, beauftragt die Schwerbehindertenvertretung diese, im Namen der Schwerbehindertenvertretung die Kostenerstattung in den genannten Verfahren zu fordern, bzw. soweit erforderlich im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in allen Instanzen und im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen.

Auch dieses bitte vor der Beschlussfassung mit deinem Rechtsbeistand klären!

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Gruß
Wolfgang


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