Wahlen verpasst (Wahlen)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 15.09.2023, 10:08 (vor 227 Tagen) @ steffi_f

Moin Moin Steffi,

kurz: es muss zwingend gewählt werden, es sei denn es gibt nicht die Mindestzahl an Schwerbehinderten. Nach Gesetz läuft die Amtspersiode spätestens nach 4 Jahren Amtszeit ab. Da spätestens am 30.11.2022 hätte gewählt werden müssen, gibt es keine SBV im Betrieb.

Sollte es eine übergeordnete SBV bei Euch geben, die für mehrere Dienststellen zuständig ist, müsste diese die Aufgaben der SBV übernehmen, bis bei Euch neu gewählt wurde.

Liebe Grüße

Hendrik


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