Wahlen verpasst (Wahlen)
Hallo Steffi,
da zuletzt im Jahr 2019 außerplanmäßig außerhalb des Regelwahlzeitraums gewählt wurde, endete, wie schon geschrieben, Amtszeit vorzeitig kraft Gesetzes exakt mit Ablauf des 30.11.2022 laut BIH-Wahlkalender, also eine verkürzte Amtszeit. Dass die Amtszeit genau am 30.11.2022 endete, folgt aus dem Fachschrifttum und der Rechtsprechung.
Einladen zur Wahlversammlung können jedoch auch mindestens drei wahlberechtigte sbM laut § 19 Abs. 2 SchwbVWO, also nicht lediglich Personalrat oder das Integrationsamt.
Gruß,
Cebulon