Wahlen verpasst (Wahlen)

Cebulon, Friday, 15.09.2023, 11:03 (vor 227 Tagen) @ steffi_f

Hallo Steffi,

da zuletzt im Jahr 2019 außerplanmäßig außerhalb des Regelwahlzeitraums gewählt wurde, endete, wie schon geschrieben, Amtszeit vorzeitig kraft Gesetzes exakt mit Ablauf des 30.11.2022 laut BIH-Wahlkalender, also eine verkürzte Amtszeit. Dass die Amtszeit genau am 30.11.2022 endete, folgt aus dem Fachschrifttum und der Rechtsprechung.

Einladen zur Wahlversammlung können jedoch auch mindestens drei wahlberechtigte sbM laut § 19 Abs. 2 SchwbVWO, also nicht lediglich Personalrat oder das Integrationsamt.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion