Wahlen verpasst (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 15.09.2023, 11:48 (vor 227 Tagen) @ steffi_f

Hallo,


Die 4 Jahre sind mir tatsächlich klar. Unklar ist mir leider, wo die Jahre 2022 bzw 2026 stehen - gibt es da gesetzliche Grundlagen?

§ 177 Abs. 5 Satz 1 SGB IX gilt bundeseinheitlich und für alle SBVen (Düwell in LPK-SGB IX, § 177 Rn 10).
Für SBVen in der Personalvertretung mit zT abweichenden Wahlterminen oder aber auch anderen Amtszeiten gibt es keine besondere Regelung.
Leider hatte der Gesetzgeber versäumt, beim Übergang vom alten SchwbG zum SGB IX im Jahr 2001 den Turnus genauer zu definieren.
Im alten SchwbG gab es aber anläßlich der 1983 erfolgten und bis heute im wesentlichen gültigen Neufassung des Wahlrechtes zur SBV die Definition des "Startjahres" für den 4-Jahres-Turnus in § 24 Abs. 5 Satz 5:
"Die erstmaligen regelmäßigen Wahlen finden im Jahre 1986 statt; ..."

Daraus ergeben sich bei Fortrechnung die Wahljahre 2022 und 2026


Ansonsten sehe ich das so, wie du und Hendrik. Mein Personalleiter ist da anderer Ansicht und sieht die 4 Jahre ab Zeitpunkt der erstmaligen Wahlen hier (in dem Fall 2019).

Dann soll doch Dein Personalmensch seine Auffassung mal begründen anhand von Gesetz und Fachkommentierung.

--
&Tschüß

Wolfgang


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