Wahlen verpasst (Wahlen)

Cebulon, Friday, 15.09.2023, 11:35 (vor 227 Tagen) @ steffi_f

Mein Personalleiter ist da anderer Ansicht und sieht die 4 Jahre ab Zeitpunkt der erstmaligen Wahlen hier (in dem Fall 2019).

Da liegt der Personalleiter klar daneben. Die verkürzte Amtszeit bei einer außerplanmäßigen Wahl 2019 folgt zwingend aus § 177 Abs. 5 Satz 3 SGB IX. Ausführlich mit Beispielen in BIH-Wahlbroschüre 2018, Seite 47.

Gruß,
Cebulon


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