Wahlen verpasst (Wahlen)
Mein Personalleiter ist da anderer Ansicht und sieht die 4 Jahre ab Zeitpunkt der erstmaligen Wahlen hier (in dem Fall 2019).
Da liegt der Personalleiter klar daneben. Die verkürzte Amtszeit bei einer außerplanmäßigen Wahl 2019 folgt zwingend aus § 177 Abs. 5 Satz 3 SGB IX. Ausführlich mit Beispielen in BIH-Wahlbroschüre 2018, Seite 47.
Gruß,
Cebulon