TVöD: Betriebliche Kommission (§ 18 TVöD) (TVöD / TV-L)

Alexander @, Monday, 05.02.2007, 18:26 (vor 6317 Tagen)

Hallo,

habe heute ein Schreiben vom Bürgermeister erhalten hier ein ausschnitt:

" Die betriebliche Kommission wird vom Bürgermeister nach §18 Abs. 7 TVÖD berufen. Ihr gehören zwei Vertreter der Dienststelle und zwei Vertreter des Personalrates an. Die BK wirkt -unbeschadet der Beteiligungsrechte des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung - bei allen generellen Regelungen zur Einfühung mit. Über die Beteiligung des Personalrates ist auch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung sichergestellt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist der von Ihnen Zitierte & 95 SGB IX. Demnach ist eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung für die von Ihnen genannten Fälle gewährleistet.

Für eine Berufung in die Betriebliche Kommission sehe ich keine Veranlassung"

Wie gehe ich jetzt vor, stimmt dies, oder habe ich,als eigenstädiges Organ neben dem Personalrat ebenfalls das recht ohne Stimmrecht an der Kommission teilzunehmen>>

Bitte um Hilfestellung, da ich zügig eine Antwort schreiben möchte.

Gruß
Alexander


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