TVöD: Betriebliche Kommission (§ 18 TVöD) (TVöD / TV-L)

Heinz SBV, Wednesday, 28.03.2007, 16:34 (vor 6261 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede vom Bayerwald,

soweit ich nicht in die Kommission berufen bin, habe ich ein Teilnahmerecht; ja das ist mir klar.

Die Teilnahme an der Sitzung wird mir aber bereits verwehrt. Insofern stellt sich díe Frage, wie und ob es überhaupt noch Sinn macht das Teilnahmerecht durchzusetzen. Was kann die SBV dann dort überhaupt noch durchsetzen>

Ich denke wenn das eigentliche Bewertungsverfahren läuft, wird möglichweise eine Beteiligung durch den AG erfolgen.

Gibt es ähnliche Erfahrungen>

Herzliche Grüße

Heinz


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