TVöD: Betriebliche Kommission (§ 18 TVöD) (TVöD / TV-L)

Heinz SBV, Friday, 30.03.2007, 09:16 (vor 6259 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede vom Bayerwald,

Also, einen Straftatbestand nach SGB IX §155 kann ich nicht erkennen wohl aber einen OwiG Tatbestand nach § 156 SGB IX.

Sowohl der Beauftragten des Arbeitgebers als auch der Behördenleitung ist dies aber genauestens bekannt. Auch die nur beratende Teilname in der betrieblichen Kommission wird lt. einer von mir durchgeführten Umfrage in einigen Verwaltungen kategorisch abgelehnt. Ich befürchte, dass wenn das Teilnahmerecht mit der Brechstange durchgesetzt wird, die weitere Arbeit unnötig erschwert wird und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unmöglich wird.

Den Hinweis, die Gewerkschaften mit einzubinden nehme ich gerne auf. Dieses scheint mir insgeamt ein guter Weg zu sein, da das ganze Dilemma mit den Leistungsprämien ja den Tarifvertragsparteien zu verdanken ist.

Mir geht es eigentlich darum, auf diesem Weg mit den Erfahrungen in gleich oder ähnlich gelagerten Fällen, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.

Gibt es bereits Beriebsvereinbarungen bezüglich der Leistungsorientierten Bezahlung im öffentlichen Dienst (LoB), die Regelungen bezüglich der Gruppe der Schwerbehinderten Menschen enthalten>


Herzliche Grüße

Heinz SBV
:-(


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