TVöD: Betriebliche Kommission (§ 18 TVöD) (TVöD / TV-L)

Heinz SBV, Wednesday, 28.03.2007, 14:19 (vor 6261 Tagen) @ Alexander

Hallo,

bin in der SBV einer ca. 1.000 Personen starken Kommunalverwaltung in NRW.

Auch hier lehnt die Behördenleitung eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durch z.B Teilnahme an Sitzungen der betrieblichen Kommission ab. Auf das evtl. Zeitproblem wurde bereits hingewiesen. Eigentlich schade, weil wir als Vetretung der Behinderten doch agieren und nicht nur reagieren möchten. Mitgestalten ist doch besser als widerwillig abnicken!

Habe auch bei benachbarten Behörden nachgefragt. Teilweise wird die SBV beteiligt und zu Sitzungen der betrieblichen Kommission eingeladen und in vielen anderen Fällen wird es strikt abgelehnt und die SBV wird vermutlich erst im Bewertungsverfahren informiert/beteiligt. Ich persönlich sehe es als groben Verstoß bestehender, gesetzlicher Beteiligungsrechte der SBV an, die möglicherweise auch aufgrund der derzeitigen politischen Lage (Schwächung der Personalvertretungsrechte in NRW) Schule machen werden.

Wie gehen wir jetzt weiter vor> Ich denke, wenn der Weg über Beschlußaussetzung oder Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren beschritten wird, kommt noch mehr Druck auf den Kessel und vernünftige Gespräche werden zukünftig kaum noch möglich sein.


Es wäre schön, wenn jemand Hilfestellung leisten könnte!

Herzliche Grüße

Heinz
:-(


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