Ausweis oder Bescheid?? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Wednesday, 25.04.2007, 12:32 (vor 6218 Tagen) @ Tanja

Hallo Tanja,

der AG hat ggf. Anspruch auf beides. Anspruch auf eine Ausweiskopie ist grundsätzlich. Weiter kann der AG aber auch einen Anspruch auf eine Kopie des Feststellungbescheides haben. Will der AG zum Beispiel bei der AA eine Mehtfachanrechnung oder bei dem IA oder anderen REHA-Trägern Mittel beantragen so benötigt er für diese Anträge auch eine Kopie des Feststellungsbescheides. Aber man kann hier dann die im Bescheid aufgeführten Gründe abdecken.

Ich empfehle den Koll. immer dem AG und mir als SchwbV gleich von beiden entsprechende Kopien zu geben. Bei den Kopien für mich (SchwbV) bitte ich auch stets die im Bescheid aufgeführten Gründe NICHT abzudecken. Denn diese Infos sind für mich als SchwbV ggf. wichtig wenn ich dazu betragen soll, dass die in der Behinderung liegenden Gründe entsprechend beachtet werden, zB. auch bei der Arbeitsplatzausstattung.


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