Ausweis oder Bescheid?? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)
Hallo Bernhard,
bei den von Dir aufgeführten Beispielen kann ich nicht sehen, warum der AG eine Kopie des Feststellungsbescheides erhalten soll. Es genügt doch völlig wenn die Rehaträger ihn vom Betroffenen direkt erhalten.
Es würde mich sehr interessieren nach welchen Verordnungen der AG eine Kopie verlangen könnte.
Pia