Ausweis oder Bescheid?? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Tanja @, Bad Homburg, Thursday, 26.04.2007, 05:36 (vor 6218 Tagen) @ hackenberger

Vielen lieben Dank.

Ich bin ja auch immer für Offenheit und Kommunikation. Ich habe es mir schon gedacht, dass es da keine klare Rechtsprechung gibt.

Bei einem VDK-Seminar wurde uns gesagt, man bräuchte auf keinen Fall den Bescheid vorlegen, da auf dem Ausweis alle relevanten Angaben stehen.

Mir ging es bei meiner Frage darum ob es eine gesetzliche Regelung gibt>

Viele Grüße

Tanja


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