Ausweis oder Bescheid?? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Wednesday, 25.04.2007, 18:38 (vor 6218 Tagen) @ Pia

Hallo Pia,

der AG MUSS den Feststellungsbescheid den entsprechenden Anträgen beifügen, sonst geben diese die Anträge wegen Unvollständigkeit zurück.

Es gibt auch keinen Grund den AG den Feststellungsbescheid nicht zu geben. Wie geschrieben, bei der Kopie für den AG die Gründe abdecken.

Dem AG müssen aber ggf. die sich aus der Behinderung ergebenen Auswirkungen, sofern sie für den Beruf/ die Tätigkeit relevant sind mitgeteilt werden. So auch die Aussage des BAG, z.B. ein Dachdecker welcher Gleichgewichtsausfälle hat oder an Epilepsie leidet. Dieses würde eine Gefahr für den Betroffenen und andere darstellen.

PS: Auch dieses wurd schon des öffteren hier behandelt.;-)


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