Unterrichtung des Arbeitgebers über Schwerbehinderung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Wednesday, 05.12.2007, 09:42 (vor 5995 Tagen) @ pdietrich

Hallo pdietrich,

ich verstehe Deine Anfrage nicht ganz, was ist der Hintergrund und Sinn der Anfrage>

Der Anspruch auf Zusatzurlaub ist im § 125 SGB IX gereglet. Möchte ein Berechtigter (Schwerbehinderter) diesen in Anspruch nehmen, so muss er selbstverständlich den AG über seinen Anspruch in Kenntnis setzen.


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