Unterrichtung des Arbeitgebers über Schwerbehinderung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)
Hallo pdietrich,
ich verstehe Deine Anfrage nicht ganz, was ist der Hintergrund und Sinn der Anfrage>
Der Anspruch auf Zusatzurlaub ist im § 125 SGB IX gereglet. Möchte ein Berechtigter (Schwerbehinderter) diesen in Anspruch nehmen, so muss er selbstverständlich den AG über seinen Anspruch in Kenntnis setzen.