Unterrichtung des Arbeitgebers über Schwerbehinderung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Wednesday, 05.12.2007, 17:01 (vor 5994 Tagen) @ pdietrich

Hallo,

der AG liegt hier vollkommen falsch! Der Koll. sollte den Zusatzurlaub schriftlich beantragen, bzw. schreibe Du als SchwbV den AG an, das hier ein Anspruch auf Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX besteht.

Dem Kollegen besteht für jeden vollen Monat 1/12 des Zusatzurlaubes zu. Also bei einer 5-Tage-Woche 1/12 von 5 Tagen, Bruchteile die hier entstehen können und mindestens einen halben Tag (0,5) betragen sind aufzurunden.

PS: Frage doch einfach einmal den AG nach der Rechtsgrundlage auf welche er sich hier beruft. Eine Dienstanweisung gilt hier nicht als Rechtsgrundlage, da keine Offenbarungspflicht über das Vorliegen einer Schwerbehinderung besteht.

Du kannst weiter den AG darauf hinweisen, dass eine Missachtung der Rechte Schwerbehinderter; hier des SGB IX, ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG mit den möglichen Folgen darstellen kann.

Zum Thema: Hinweis-/ Offenbarungspflicht des Bewerbers und Fragekatalog des AG siehe auch hier!


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