Unterrichtung des Arbeitgebers über Schwerbehinderung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

pdietrich, Wednesday, 05.12.2007, 16:31 (vor 5994 Tagen) @ hackenberger

» Hallo pdietrich,
»
» ich verstehe Deine Anfrage nicht ganz, was ist der Hintergrund und Sinn
» der Anfrage>
»
» Der Anspruch auf Zusatzurlaub ist im § 125 SGB IX gereglet. Möchte ein
» Berechtigter (Schwerbehinderter) diesen in Anspruch nehmen, so muss er
» selbstverständlich den AG über seinen Anspruch in Kenntnis setzen.

Hallo,

Hintergrund der Anfrage ist, dass ein Arbeitnehmer einen Bescheid über die Erhöhung des GdB von 25° auf 55° bekommen hat. Daraufhin ist er zum Arbeitgeber gegangen und hat den Zusatzurlaub gefordert. Der Arbeitgeber hat ihn den Zusatzurlaub mit der Begründung, dass er ihn bereits über die Antragstellung hätte informieren müssen, verweigert. Und da ist meine Frage, ob der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über den Antrag hätte informieren müssen, obwohl er noch keinen Bescheid vom Versorgungsamt über die Erhöhung hat bzw. ob es Fristen gibt, die vom Eingang des Bescheides bis zur Bekanntgabe über die Schwerbehinderung beim Arbeitgeber eingehalten werden müssen.


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