Hinzuziehung von Stellvertretern zur Arbeitsentlastung (RLP / LPersVG) (Stellvertreter/in)
Guten Tag,
unserer selbst 100% schwerbehinderten Vertrauensperson wird mitgeteilt, dass es zumutbar sein muss, ihre Stellvertreter zur Assistenz, d.h. Entlastung heranzuziehen. (Damit reduziert sich der Bedarf einer Arbeitsassistenz.) Nach SGB IX versteht sich die Schwerbehindertenvertretung aber als "Ein-Personen-Gremium".
Ist das legal> Welche/r §§ des SGB IX z.B. verweist/en darauf>
Besten Dank im Voraus.
Anne