Hinzuziehung von Stellvertretern zur Arbeitsentlastung (RLP / LPersVG) (Stellvertreter/in)

hackenberger, Monday, 29.06.2009, 14:59 (vor 5439 Tagen) @ Anne

Hallo Anne,

» das ist seitens Vertrauensperson und Stellvertreter so nicht unbedingt
» gewünscht, denn der Vertrauensperson wird aufgrund der Erfordernisse ihres
» originären Arbeitsplatzes zurzeit nur ein bestimmtes Stundenkontingent für
» die Arbeit in der SBV gewährt.
Das ist nicht mit dem SGB IX vereinbar. Stellt möglichern weise den Tatbestand der Mandatsbehinderung dar.

Die notwenige Zeit für die Mandatsaufgaben stellt ausschließlich die SchwbV fest. Sie muss dem AG auch nicht erklären, was sie macht. Also wofür Sie die Zeit benötigt. Ist der AG damit nicht einverstanden, muss er vor das ArbG. Dem Richter muss dann die SchwbV genau erläutern was sie macht, also für was sie die Zeit benötigt. Daher in Problemfällen sich eigene Aufzeichnungen machen, was man wann als SchwbV gemacht hat.

» Dieses wird aber regelmäßig überschritten.
Das kann nicht sein, siehe oben. Die SchwbV nimmt sich die Zeit, die sie als notwendig erachtet. Der AG muss sie entsprechend von der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung freistellen. Also die Arbeit entsprechend reduzieren.

» Darüber hinaus haben auch die Stellvertreter kein nennenswertes Fachwissen.
Das ist ein Grund mehr dafür ihn als Assistenz zu nehmen. Denn so kann er sich gut entsprechend weiterbilden, OHNE dass er als Stelli aktiv wird.

» Die hauptsächliche Frage ist - und das gilt ja auch für andere
» Personalgremien: Gibt es eine Grundlage, die Stellvertreter verpflichtend
» einbinden kann>
Es gibt keinen Grund ihn abzulehnen.

Aber nochmals, er macht in dieser Zeit KEINE Mandatsaufgaben. Er liest ggf. vor oder unterstützt wie eine andere Assistenz auch. Der AG kann also nicht argumentieren, damit bedarf die SchwbV weniger Mandatszeit. Es sei man trifft eine entsprechende freiwillige Vereinbarung mit dem AG.

Bitte aber unbedingt Dein wohl eigentliches Problem lösen/ klären. Das der notwenigen Freistellung. Diese stellst Du fest.

Sollte der AG hier Dich behindern, schalte einen RA ein und lasse eine Klage wegen möglicher Mandatsbehinderung prüfen und ggf. gegen den AG erheben.

PS: Bitte unbedingt Dein [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=929]Profil[/link] ergänzen!!
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