Hinzuziehung von Stellvertretern zur Arbeitsentlastung (RLP / LPersVG) (Stellvertreter/in)
Hallo,
das ist seitens Vertrauensperson und Stellvertreter so nicht unbedingt gewünscht, denn der Vertrauensperson wird aufgrund der Erfordernisse ihres originären Arbeitsplatzes zurzeit nur ein bestimmtes Stundenkontingent für die Arbeit in der SBV gewährt. Dieses wird aber regelmäßig überschritten. Durch die Einbeziehung der Stellvertreter wird die Zeitaufzeichnung verfälscht. Darüber hinaus haben auch die Stellvertreter kein nennenswertes Fachwissen.
Die hauptsächliche Frage ist - und das gilt ja auch für andere Personalgremien: Gibt es eine Grundlage, die Stellvertreter verpflichtend einbinden kann>