Hinzuziehung von Stellvertretern zur Arbeitsentlastung (RLP / LPersVG) (Stellvertreter/in)
Hallo Anne,
» unserer selbst 100% schwerbehinderten Vertrauensperson wird mitgeteilt,
» dass es zumutbar sein muss, ihre Stellvertreter zur Assistenz, d.h.
» Entlastung heranzuziehen. (Damit reduziert sich der Bedarf einer
» Arbeitsassistenz.) Nach SGB IX versteht sich die
» Schwerbehindertenvertretung aber als "Ein-Personen-Gremium".
» Ist das legal> Welche/r §§ des SGB IX z.B. verweist/en darauf>
JA, sie ist dann "nur" Assistenz die aber auch Fachwissen hat, also nicht als Stelli tätig. Es ist doch im Gegenteil so von Vorteil, denn man kann die/den Stelli einbinden ohne gegen das SGB IX zu handeln.
Der Stelli handlet und spricht dann aber "nur" als Assistenz!