Hinzuziehung von Stellvertretern zur Arbeitsentlastung (RLP / LPersVG) (Stellvertreter/in)

hackenberger, Monday, 03.01.2011, 16:00 (vor 4886 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

bitte dieses nun aber nicht falsch verstehen. Leider muss ich sagen, Deine Frage " Verstehe den Unterschied zwischen 'Stelli' und 'Assistenz' nicht so ganz " macht mich etwas betroffen, da Du nun ja doch schon einige Jahre im Mandat bist und bestimmt auch schon Seminare besucht hast.

Die Arbeitsassistenz, §§ 33 und 102 SGB IX, ist eine mögliche Hilfe für Schwerbehinderte welche ohne nicht in der Lage sind ihre berufliche Tätigkeiten entsprechend wahrnehmen zu können. Siehe hierzu auch dieses Merkblatt der BIH

Somit ist die Frage betreffend Schulungen wohl auch beantwortet bzw. sie ergibt sich aus dem Inhalt des Merkblattes und der o.a. §§ des SGB IX.

Die Arbeitsassistenz ist somit keine Unterstützung für die SchwbV als Mandatsträger. Du kannst auf Grund der Anzahl Deiner Wähler auch keine Aufgaben an den Stelli zur dauerhaften Erledigung übertragen.

Link zum Thema "Arbeitsassistenz"


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