Nachteil durch Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

Atom44, Bochum / NRW, Tuesday, 08.12.2009, 22:29 (vor 5276 Tagen)

Hallo,

die Mitarbeiter unserer Firma hatten bei 30 Tagen Tarifurlaub im Jahr durch eine Betriebsvereinbarung die Möglichkeit einen sogenannten "Wintertag" zusätzlich zu bekommen, wenn sie mehr als die Hälfte des Tarifurlaubs in den Wintermonaten von Oktober bis März nehmen würden.

Nun hat ein schwerbehinterter Mitarbeiter in den besagten Monaten 17 Tage Urlaub verfahren. Die Personalabteilung teilte ihm daraufhin mit, dass ihm kein Wintertag zusteht, weil bei ihm ja durch den Zusatzurlaub insgesamt 35 Tarifurlaubstage zu Buche stehen würden und er deshalb 18 Tage hätte in den Wintermonaten verfahren müssen.

Nun meine Frage: Ein normaler Mitarbeiter braucht nur 16 Tage seines Jahresurlaubes im Winter zu nehmen um einen Tag Urlaub mehr zu bekommen, und ein schwerbehinderter muss insgesamt 18 Tage im Winter nehmen, um die gleiche Leistung zu erhalten.
Ist dort nicht eine Benachteiligung entstanden>
Ich weiß es hört sich komisch an, aber der Schwerbehindertenurlaub ist doch kein "normaler" Tarifurlaub sondern ein Sonderurlaub für Schwerbehinderte, um z.B. Arzbesuche oder andere gesundheitliche Maßnahmen durchzuziehen.
Auf jeden Fall hatte ich bisher immer diese Meinung.
Gibt es eine andere Definierung zum Zusatzurlaub als die, die man hier im Forum finden kann> Demnach wäre der Zusatzurlaub nämlich gleich zusetzen mit dem normalen Tarifurlaub, aber in diesem Fall würde dem Schwerbehinderten Kollegen ja ein "Nachteil" daraus entstehen.

Wie kann ich dem Arbeitgeber diese Meinung plausibel erklären, und gibt es zu dieser Besonderheit schon vergleichbare Urteile oder Gesetzestexte>

Liebe Grüße
Atom44


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion