Nachteil durch Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 09.12.2009, 11:43 (vor 5285 Tagen) @ Atom44

Hallo Thomas,

das Problem liegt in der Tat in der Formulierung. Sollte dort tatsächlich der tarifliche Urlaubsanspruch als Bewertungsgrundlage angegeben sein, könnte es in der Tat wahrscheinlich unzulässig sein, den gesetzlichen Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach SGB IX zur Berechnung heranzuziehen. Ich würde deshalb dem AN raten, diesen Anspruch so schnell wie möglich geltend zu machen und evtl gemeinsam mit dem BR eine Rechtsklärung herbeizuführen.

Vergesse bitte nicht: Die reine Geltendmachung des Urlaubsanspruchs ist ein individualrechtlicher Anspruch, den Du als SBV nicht stellvertretend ausüben kannst, sondern nur durch den jeweils Betroffenen geltend gemacht werden kann.
Ausführungen zum Charakter des Urlaubs als zusätzlicher Anspruch, der prinzipiell nicht mit anderen Ansprüchen verrechenbar ist, finden sich eigentlich in jedem Kommentar zum SGB IX, ganz egal ob Feldes/Kamm..., Neumann/Pahlen, ErfK oder Knittel

--
&Tschüß

Wolfgang


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