negativ Bescheide (Gleichstellung)

lehel, Hessen, Thursday, 10.12.2009, 09:58 (vor 5276 Tagen)

Hallo Zusammen,
ich habe ein gewaltiges Problem mit unserem Arbeitsamt bezüglich der Gleichstellungen.
Es gibt ein Urteil vom Sozialgericht Rheinland - Pfalz([Az.L 1 AL 72/08 oder S 3 AL 421/06 Mz) in dem einem Beamten von der Telecom eine Gleichstellung verweigerte wurde,da er als Beamter einen gesonderten Kündigungsschutz hat.
Ist mir auch einleuchtend nach dem Urteil zu beurteilen (liegt mir vor).
Nun sagt unser Arbeitsamt,da auch wir ein besondere Kündigungsschutz hätten (Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen bis zu 31.12.2010), werden von uns keine Gleichstellungsanträge mehr bewilligt.
Da ich die betroffenen Unterstütze und auch versuche mit den Betroffene eine Begründung zu formulieren, in dem ich schon auf die entsprechenden Kündigungsfristen,oder die besonders gefährdete Bereich nach dem o.g. Wegfall des Kündigungsschutzes eingehe, wird den Betroffenen von Sachgebietsleiter des Arbeitsamtes gleich gesagt,sie bräuchten sich keine Hoffnungen zu machen.
Da bei uns etliche Bereiche von Outsourcing oder sogar mit Änderungskündigungen betroffen sein werden,könnte der Gleichstellungsantrag helfen, die betroffenen Kollegen, die auch schon die entsprechende Altersstruktur (Anfang 50)etwas zu schützen.
Ich fühle mich etwas Onmächtig,da mir dadurch ein wichtiges Werkzeug genommen wird.


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