negativ Bescheide (Gleichstellung)

lehel, Hessen, Thursday, 10.12.2009, 11:55 (vor 6158 Tagen) @ hackenberger

» Hallo "lehel",
»
» schaue doch einmal unter A-Z "Gleichstellung" dort findest Du
» vieles auch zum Thema "Gleichstellung Beamte". Das dort sachlich
» erwähnte kann man auch nutzen bei Gleichstellungen von Mandatsträges oder
» sonst kündigungsgeschützten AN. Gerde bei Mandatsträgern und deren
» zeitlich (Mandatszeit) begrenzten besonderen Kündigungsschutz muss
» man auf diese zeitliche Begrenzung entsprechend eingehen.
Hier geht es nicht um Beamte, sondern um Arbeiterbereiche wie Reinigung,Küche, Gärtner, Wäscherei usw., die dem neuen AG zuteuer sind
»
» Auch ist ein Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen nicht
» gleich zu setzen mit Änderungskündigungen. Letztere können auch die AN
» erhalten welche nicht betriebsbedingt gekündigt werden können.
Habe mit einem BR-Mitglied zu dem Sachbearbeiter kontakt gesucht, und hat sich auf keine Argumentation eingelassen.
»
» Hier muss man dann halt die Begründung für die Gleichstellung auf diese
» Fakten abstellen und entsprechend begründen.
Habe ich versucht, aber habe die Antwort vom Sachbearbeiter erhalten, dies(Ausschluss von betriebsbedingter Kündigung) sei ein besondere Kündigungsschutz.
»
» Dass also z.B. eine Änderungskündigung drohet/ drohen könnte, weil der AN
» aus Gründen der Behinderung die Anforderungen auf dem aktuellen Ap nicht
» mehr erfüllen kann, dem aber entgegen gewirkt werden könnte wenn der AN
» gleichgestellt wäre. Denn dann kann man ja die Rechte aus § 81 Abs. 4
» SGB IX
in Anspruch nehmen und der AG könnte auch für in der
» Behinderung liegende Leistungseinschränkungen oder notwendige Hilfe/
» Unterstützung durch Dritte, wie Mittel der SchwbAV in Anspruch
» nehmen. Weiter könnte auch der Ap den Anforderungen aus der
» Behinderung entsprechend angepasst/ ausgestattet werden und auch
» hierfür könnten Drittmittel (SchwbAV/ Deutsche Rente usw.) in Anspruch
» genommen werden.
» Hier könnte eventuell ein Ansatz sein,aber in bestimmten Bereichen,wieder nicht.Umsetzungsmöglichkeiten bietet sich aus diesen Bereichen keine mehr,da gerade diese Bereiche Outgecourst werden sollen.
» Bei Beamten könnte mit einer Gleichstellung eine vorzeitige
» Zurruhesetzung
aus Gründen der Behinderung bzw. Umsetzung auf einen
» DP mit niedrigerem Endgrundgehalt entgegengewirkt werden.
»
» Bezügl. Beamten findest Du auf den Seiten auch weiterführende Links.
»
» Aussage zur Gleichstellung von Beamten bei der Telekom von der
» Bundesanstalt für
» Arbeit Hessen

» Auszug aus einem
» Beschluss zum Thema
»
» Auch findet man zu diesen Themen (allgemeine) wie immer etwas wenn man wie
» wir es immer wieder anregen die Suchfunktion nutzt.
»
» Fazit:
» Wichtig ist, man muss immer die Notwendigkeit mit der Behinderung bzw. in
» der Behinderung liegenden Gründen belegen. Dieses können z.B. auch
» merkliche behinderungsbedingte Krankenfehlzeiten sein, besonders wenn
» diese auch in Zukunft zu erwarten sind. Denn auch Schwerbehindert/
» Behinderte dürfen nicht aus anderen Gründen "bessergestellt" werden. Also,
» so treffen z.B. die wirtschaftlichen Probleme zurzeit ALLE
» Beschäftigten, auch die behinderten und schwerbehinderten Beschäftigten.
Fazit ist zur Zeit für mich: Ich werde diese Betroffenen zum VDK schicken, mit dem gedanke,wenn hier eine Wiederspruchswelle kommt, wierd mann sich von dem Gedanken der Gleichsetzung mit Beamten verabschieden.
Vielen Dank Bernhard für Deine Bemühungen.


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