negativ Bescheide (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.12.2009, 12:53 (vor 5276 Tagen) @ lehel

Hallo,

sofern bei Euch nur betriebsbedingte Beendigungskündigungen ausgeschlossen sind, ist das m. E. kein Grund, die GS zu versagen. Wenn weiterhin die Möglichkeit von personenbedingten Kündigungen sowie betriebsbedingten Änderungskündigungen besteht, muß das von der AA berücksichtigt werden.

Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, mit den Zuständigen bei der AA dies mal gesprächsweise zu erörtern.
In meiner Region werden jedenfalls von den AA's auch alle gem. TV-N (vergleichbar TV-ÖD) ordentlich unkündbaren AN gleichgestellt, wenn eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist z. B. wegen erhöhter behinderungsbedingter Fehlzeiten denkbar für den AG wäre

--
&Tschüß

Wolfgang


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