....nachträgliche Unterstützung vom Integrationsamt möglich? (Allgemeines)
Hallo,
Zuschüsse des IA sind grundsätzlich nur für die Zukunft möglich.
Bei dem von Dir geschilderten Ablauf stellen sich sowieso einige Fragen an den AG:
- Ist ein BEM durchgeführt worden, in dem Ursachen für die Erkrankung hätten geklärt werden können >
- Warum wird das IA erst so spät eingeschaltet, wenn die Probleme schon im vorletzten Jahr bestanden >
- Warum wurdest Du erst so spät durch den AG informiert >
Aber auch Du solltest Dir die Frage stellen, warum Du erst jetzt davon erfährst. Bist Du als GSBV für diese Außenstelle verantwortlich oder gibt es dort eine eigene SBV, die Dich bisher nicht informiert hat >
Ist Deine Arbeit sowie die Deiner evtl. SBV-Mitstreiter und der dazu notwendige Informationsfluss verbesserbar, um auch "Außenstellen" angemessen betreuen zu können >
Dem MA solltest Du in der Art jetzt zur Seite stehen, indem Du möglichst vor dem Termin mit ihm (persönliche und arbeitsplatzbezogene)Ursachen klärst, die zu den Fehlzeiten geführt haben und mit ihm mögliche Alternativen erörterst, wie zukünftig behinderungsbedingte Fehlzeiten vermieden werden können - sowohl durch Gestaltung des Arbeitsplatzes iSd § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX als auch durch eigenes Verhalten. Werden für die behinderungsbedingte Anpassung von Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld und/oder Arbeitsorganisation Aufwendungen des AG oder Maßnahmen für den AN nötig, kann dann dafür ein Zuschußantrag gestellt werden.
Bei dieser Gelegenheit kann dem AG - falls nötig - auch noch mal verdeutlicht werden, daß der Fördersatz von dem Grad der Erfüllung der gesetzlichen Arbeitsplatzquote abhängig ist.
Grundsätzlich solltest Du - z. B. durch regelmäßige Sprechstunden und/oder Begehungen - auch in solchen "Außenstellen" regelmäßig Präsenz zeigen und ansprechbar sein, sonst hast Du sbM "erster" und "zweiter" Klasse.
&Tschüß
Wolfgang
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&Tschüß
Wolfgang