....nachträgliche Unterstützung vom Integrationsamt möglich? (Allgemeines)
Hallo Wolfgang,
herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort.
» - Ist ein BEM durchgeführt worden, in dem Ursachen für die Erkrankung
» hätten geklärt werden können >
Lt Ma hat damals wohl eine Wiedereingliederung stattgefunden
» - Warum wird das IA erst so spät eingeschaltet, wenn die Probleme schon im
» vorletzten Jahr bestanden >
Das ist ja genau der Punkt, den kann mir ja keiner erklären
» - Warum wurdest Du erst so spät durch den AG informiert >
Weil man wohl immer noch der Meinung ist, man könne solche Dinge ohne die GSBV klären
» Aber auch Du solltest Dir die Frage stellen, warum Du erst jetzt davon
» erfährst.
Weil es immer noch genügend MA gibt, die es gar nicht auf dem Schirm haben, dass es eine GSBV gibt.Die hat es über 10 Jahre nicht gegeben....
Bist Du als GSBV für diese Außenstelle verantwortlich>
Ja,da diese mehere 100km auseinanderliegen, ist es eine Herausforderung.
» Ist Deine Arbeit sowie die Deiner evtl. SBV-Mitstreiter und der dazu
» notwendige Informationsfluss verbesserbar, um auch "Außenstellen"
» angemessen betreuen zu können >
Das ist eine Arbeit, an der ich schön länger arbeite. Man gelobt Besserung
»
» Dem MA solltest Du in der Art jetzt zur Seite stehen, indem Du möglichst
» vor dem Termin mit ihm (persönliche und
» arbeitsplatzbezogene)Ursachen klärst, die zu den Fehlzeiten geführt haben
» und mit ihm mögliche Alternativen erörterst, wie zukünftig
» behinderungsbedingte Fehlzeiten vermieden werden können - sowohl durch
» Gestaltung des Arbeitsplatzes iSd § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX als auch durch
» eigenes Verhalten. Werden für die behinderungsbedingte Anpassung von
» Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld und/oder Arbeitsorganisation Aufwendungen des
» AG oder Maßnahmen für den AN nötig, kann dann dafür ein Zuschußantrag
» gestellt werden.
Habe mit dem MA schon gesprochen und man hat mir auch schon signalisiert, dass man mir volles Vertrauen schenkt. (das tut gut
)
» Bei dieser Gelegenheit kann dem AG - falls nötig - auch noch mal
» verdeutlicht werden, daß der Fördersatz von dem Grad der Erfüllung der
» gesetzlichen Arbeitsplatzquote abhängig ist.
Termine für die Gespräche sind bereits gemacht.......
» Grundsätzlich solltest Du - z. B. durch regelmäßige Sprechstunden und/oder
» Begehungen - auch in solchen "Außenstellen" regelmäßig Präsenz zeigen und
» ansprechbar sein, sonst hast Du sbM "erster" und "zweiter" Klasse.
Da ich nicht freigestellt bin, ist es nicht ganz so einfach.....
Nochmals vielen Dank:flower:
Gruß
SGBIX