....nachträgliche Unterstützung vom Integrationsamt möglich? (Allgemeines)
Hallo "SGBIX"
» » - Warum wurdest Du erst so spät durch den AG informiert >
» Weil man wohl immer noch der Meinung ist, man könne solche Dinge ohne die
» GSBV klären
» Bist Du als GSBV für diese Außenstelle verantwortlich>
» Ja,da diese mehere 100km auseinanderliegen, ist es eine Herausforderung.
Du schreibst, dass du als GSBV für die Außenstellen zuständig bist und dass es nicht einfach ist auch wegen der Entfernung.
Die GSBV ist für Betriebe zuständige in welchen es keine SBV gibt. Aber sie hat sofern die gesetzlichen Vorraussetzungen gegeben sind "5 Wahlberechtigte" auf Wahlen hinzuwirken, dass ist ihre Pflicht lt. SGB IX.
Das es nicht einfach ist, dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Doch hier muss der AG Dir die notwenige Zeit (Freistellung) gewähren.
Letztlich solltest Du den AG auf seine Pflichten, die Einbindung der SBV/GSBV gem. § 95 Abs. 2 SGB IX und die Folgen der Missachtung, dieses wären § 156 Abs.1 Satz 9 SGB IX und arbeitgerichtliche Beschlussverfahren, hinweisen. Weiter aber auch unbedingt mit den dort (Betrieben ohne SBV) gewählten BR zusammenarbeiten und dann auch einmal dort eine BR-Sitzung als Teilnehmer (SBV) besuchen, auch dieses hilft oftmals enorm. Du übst ja für die Betriebe ohne SBV auch dieses Mandat aus und zwar mit allen Rechten und Pflichten einer SBV (örtl.). Also auch dem Teilnahmerecht an BR-Gremien.
Damit dürfte sich auch eine zumindest faktische volle Freistellung ergeben. Schaue einmal unter A-Z Freistellung da findest Du ein mögliches Rechenbeispiel welches man auch dem AG als Vorlage geben kann.