....nachträgliche Unterstützung vom Integrationsamt möglich? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.01.2010, 10:27 (vor 6133 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

nur mal so zur Klarstellung:

Eine Wiedereingliederung gem. § 28 SGB IX sagt nichts darüber aus, ob ein vollständiges BEM gem. § 84 Abs. 2 SGB IX stattgefunden hat. Die WE kann zwar Bestandteil des BEM sein, ersetzt dieses aber nicht.
Der springende Punkt ist deshalb:
Habt ihr eine Regelung zum BEM oder gar eine Integrationsvereinbarung gem. § 84 Abs. 1 SGB IX und wurde diese beim betroffenen MA angewandt >

--
&Tschüß

Wolfgang


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