abgeordnete Beschäftigte (Wahlen)
Hallo,
eine kurze Frage zur SBV Wahl (öffentlicher Dienst NRW).
Ich habe hier unter http://www.schwbv.de/wahlen02.html
Punkt 14 den Satz:
"Bei diesem Personenkreis liegt der Schwerpunkt betriebsverfassungsrechtlich bei der Zuordnung zu dem Betrieb, aus dem sie befristet versetzt oder abgeordnet wurden. Daher wird hier die Betriebszugehörigkeit auch nicht unterbrochen, so dass die Betroffenen im Heimatbetrieb wahlberechtigt und wählbar sind. "
gefunden.
Weiß jemand, wo ich hierzu den entsprechenden § finden kann>
Gruß,
ThoRau