abgeordnete Beschäftigte (Wahlen)
Hallo,
» » Ich habe hier unter http://www.schwbv.de/wahlen02.html
» » Punkt 14 den Satz:
»
» » Weiß jemand, wo ich hierzu den entsprechenden § finden kann>
» Ja, steht doch unten in Fußnote. §§ 5 und 7 BetrVG
§ 7 BetrVG bezieht sich doch "nur" auf die Wahl zum Betriebs- bzw. Personalrat.
Ebenso kann ich die Formulierung nicht aus § 5 ableiten.
In unserem Fall ist es so, dass wir eine Behörde (also öffentlicher Dienst) in NRW sind und die Mehrzahl der SB von einer anderen Behörde zu uns abgeordnet sind.
Für uns stellt sich nun die Frage, ob wir einen eigenen SBV wählen müssen, oder ob die Kollegen durch den Vertreter in ihrer "Heimatbehörde" mit vertreten werden.
Gruß,
Thomas