Bildung einer Konzern-Schwerbehindertenvertretung (Wahlen)

Wuschi, Wednesday, 13.01.2010, 21:10 (vor 6125 Tagen) @ hackenberger

» Hallo "Wuschi",
»
» eigentlich steht doch alles ganz klar im
» § 97 SGB IX.
» Lese diesen doch bitte einmal. Wenn dann wirklich noch Fragen sind, dann
» melde dich noch einmal.
»
» Das Thema KSchwbV ist im § 97 Abs. 2 SGB IX geregelt.
» OK ;-)

Hallo Bernhard,
da wir derzeit laufend gezwungen sind Wahlen einzuleiten, weil
a) strategisch Betriebsratsgremien vollständig zurücktreten, um Neuwahlen einzuleiten.
b) Der Bildung eines GBR (50 Mitglieder !!) kaum richtig eingearbeitet seine Arbeit schon wieder benden darf. Naja natürlich sind auch die Ausschüsse wieder weg.
c) ... und jetzt haben wir Konzernstruktur. Auch die ist vorübergehend. Nur es ist ein fließender Prozess. Also alles auf Konzern-BR und -SBV umstellen.

Ich gehe derzeit davon aus, dass ich als GSBV später KSBV sein werde.
Die Wahl der KSBV denke Ich würde so ablaufen:
Ich als SBV (Firma "Alt" ) spreche mich wieder mit SBV Filiale GmbH ab.
Ich wäre dann eben die KSBV und Kollegin aus der GmbH meine Stellvertretung.

So haben wir es auch bei der GSBV-Wahl gemacht. Anschließend hatten wir den Arbeitgeber informiert.

Jetzt wird es aber kompliziert. Die Filiale GmbH mit der einzigen SBV von den 25 Gmbh's verlässt den Konzern und wird veräußert.

Somit verbleibe ich im Konzern als KSBV erstmal ohne Stellvertretung.

Hab den §97 SGB IX durch geschaut. Der ist aber recht allgemein zu meinem Problem.

Ich brauch hier ne Anleitung für "Dummies"
:lookaround:

Bisher konnte ich im Bereich der Schwerbehinderten gute Ergebnisse für alle erzielen. Dabei ist mir eine sichere Rechtsgrundlage immer wichtig.

Und so soll es auch nach Konzernbildung weitergehen. :ok:


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