Bildung einer Konzern-Schwerbehindertenvertretung (Wahlen)

Wuschi, Wednesday, 13.01.2010, 23:04 (vor 6124 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

also bei uns war die Situation so:
- Firma "alt" - 1 SBV (ich), 2 Stellvertreter,
- 1 Filiale Neu - 1 SBV, 1 Stellvertreter
- 24 Filialen Neu - Keine SBV

Nach Bildung des GBR haben wir die GSBV nach § 22
gebildet. (nur 2 SBV's vorhanden, wir haben uns verständigt).

Zum 1.1.2010 sind die 25 Filialen jetzt aus der Firma ausgegliedert
und sind jetzt als Tochterfirmen rechtlich GmbH's (jeweils mit BR, aber nur bei einer GmbH eben mit SBV (bisherige stellv. GSBV).

GBR wurde aufgelöst. Wir werden jetzt einen KBR bilden.

> Nach Bildung des KBR wollen wir die KSBV nach § 22 bilden.
(nur 2 SBV's weiterhin vorhanden, wir haben uns soweit auch schon verständigt).

Wenn ich das aber richtig verstehe, würde ich dann als 1 SBV eben dann KSBV in diesem Verfahren, meine Stellvertreterin wäre dann die SBV in der Filiale GmbH.

Was passiert, wenn diese Filiale aber im April 2010 verkauft wird> Das Personal, die BR und SBV würden dann nach 613a übergehen.

Jetzt hab ich als KSBV keine Stellvertretung. Bei den anderen 24 Filialen GmbH's gibt es derzeit keine Bereitschaft für eine SBV. Könnte man hier SBV-Wahlen einleiten, wäre das ganze auch einfacher.

Bleibt bei diesem Szenario die KSBV weiter bestehen>
Können nach Wegfall der 2 SBV durch den Verkauf der Filial GmbH die stellvertretende SBV aus Firma "alt" dann stellvertretend für Aufgaben den KSBV herangezogen werden>


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