GSBV-Vorsitz an Standort gebunden? (Gesamt-Konzern-SBV)

jp, Bayern, Friday, 15.01.2010, 21:56 (vor 6122 Tagen) @ hackenberger

» Die einzige verbleibende Frage wäre dann, sofern eine volle Freistellung
» ich für die GVPSchwb ergibt, wo ist der Arbeitsort> Wo ist dieser sinnhaft
» am besten auch wegen der Nähe zum GBR bzw. Leitung des Unternehmens.
»
» Die GVPSchwb muss sich hier aber nicht versetzen lassen. Auch ich war
» GVPSchwb und mein Arbeitsort war Darmstadt und der Arbeitsort des GBR und
» der Leitung des AG war Bonn bzw. später Frankfurt. Dieses hatte dann nur
» Dienstreisen zu Folge und einen guten Telefonkontakt.

Hallo Wolfgang!
Hallo Bernhard!
Wirklich super! Innerhalb kürzester Zeit eine gute Antwort mit Erklärung.
Ein großes Kompliment an euch.
Aber kaum wird eine Frage beantwortet tut sich die nächste Frage auf.
Seht ihr bei ca. 120 SBM am Standort eine Freistellung als gegeben>
Bisher ca. 50% für SBV und 25% für BR.
Standort A ist in der Ecke Schwaben/Hessen/Pfalz und Standort B in Oberbayern, bei München.
Wer geht schon gerne vom schönen Oberbayern woanders hin> :-P
Besten Dank und schöne Grüße
jp

--
jp


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion