GSBV-Vorsitz an Standort gebunden? (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo "jp",
erste einmal Danke für das Lob
Also, das Thema Freistellung ist im Gesetz, also dem SGB IX geregelt. Weiter findest Du unter A-Z Freistellung" und mit der Suchfunktion hierzu vieles.
Es gint die rechtliche Freistellung lt. Gesetz und die faktische lt. der tatsächlichen Zeit welche man für die Mandatsaufgaben benötigt.
Das Gesetz besagt ja auch ausdrücklich, dass man über die gesetzl. Mindestfreistellungen hinaus gehen kann. Also, alles dann Verhandlungssache.
Da sind dann neben den Zeiten zur Betreuung der Schwerbehinderten und den sich hier ergebenen Mandatsaufgaben, die Zeiten zur Teilnahme an BR/GBR-Gremien und ggf. notwendige Reisezeiten auf Grund der Mandatswahrnehmung.
Diese Verhandlung kann man aber auch unter dem Motto "Planungssicherheit für den AG über die Zeit welche man ggf. für arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung noch zur Verfügung steht, also dort eingeplant werden kann."