Blindenarbeitsplatz in der Telefonzentrale (Hilfsmittel)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 22.03.2010, 17:12 (vor 5152 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

ich komme leider erst jetzt dazu, nochmal zu antworten. Mit dem § 95 hast Du natürlich recht, das war ein Schreibfehler.

Ich bin aber nach wie vor der Meinung, daß die SBV auf den Inhalt derartiger Förderbescheide Anspruch hat.
Zum Einen geht es grundsätzlich darum, daß es eine Angelegenheit ist, die sich im Verantwortungsbereich des AG abspielt und von der ein SbM betroffen ist.
Zum Anderen frage ich Dich aber auch, wie im Einzelfall die SBV vernünftig Konzepte erarbeiten soll, wenn sie z. B. gar nicht weiß, ob und falls ja in welcher Höhe der AG Zuschüsse erwarten kann oder ob der AG überhaupt den Antrag gestellt hat. Denn im Einzelfall (den ich bei einer befreundeten SBV mitverfolgt habe) muß dem AG nachgewiesen werden können, daß eine Maßnahme nach § 81 Abs. 4 SGB IX nur deshalb so teuer wurde, weil der AG den Antrag beim IA nicht rechtzeitig gestellt hatte und er deswegen abgelehnt wurde.

Somit sehe ich eigentlich schon eine Notwendigkeit und Rechtfertigung für die Aufgabenerledigung einer SBV, diese Angaben zu bekommen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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