Blindenarbeitsplatz in der Telefonzentrale (Hilfsmittel)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 22.03.2010, 19:14 (vor 5152 Tagen) @ hackenberger

» Hallo "albarracin",
Hallo Bernhard
»
» » Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass die SBV auf den Inhalt
» » derartiger Förderbescheide Anspruch hat.
» » Zum Einen geht es grundsätzlich darum, dass es eine Angelegenheit ist,
» die
» » sich im Verantwortungsbereich des AG abspielt und von der ein SbM
» » betroffen ist.
» Es bleibt dabei, es ist zum einen eine reine wirtschaftliche Sache.
» Weiter, es ist kein AG verpflichtet Mittel zu beantragen. Auch sind es
» stets "Kannleistungen" welche auch von verschiedenen Faktoren abhängig
» sind.
»
» Ob ein AG das für ihn wirtschaftlich zumutbare getan hat, entscheidet
» letztlich das ArbG. Dem gegenüber muss der AG dann auch alle Karten
» offenbaren.
Dann werden wir hier wohl unterschiedlicher Meinung bleiben. Jedenfalls stützt das hiesige IA meine Meinung.
»
» Die SBV kann ja mit dem REHA-Leister versuchen Kontakt zu bekommen und
» dort über eine mögliche Höhe der ggf. bewilligten Mittel anfragen.
Sorry, aber der Leistungserbringer darf das ohne Weiteres gar nicht an Dritte weitergeben, sofern nicht eine ausdrückliche vorherige Genehmigung des Leistungsbeziehers vorliegt.

» Wenn aber z.B. die Deutsche Rentenversicherung Leistungsträger ist, geht
» ohne Vollmacht des Versicherten, da sie nie den AG fördert sondern nur den
» Versicherten der dann seinen Leistungsanspruch an den AG abtreten muss,
» gar nichts.

Auch hier muß ich Dir leider widersprechen. § 34 Abs. 1 SGB IX sieht direkte Leistungen an AG - auch für Hilfsmittel - ausdrücklich vor. Gem. § 16 SGB VI gilt dies auch für die Träger der Rentenversicherung.
Und da liegt vielleicht der Hase im Pfeffer. Ich habe in meinen Akten aus den letzten 3 Jahren 11 Leistungsbescheide der DRV'en an meinen AG, mit denen Hilfsmittel von SbM gefördert wurden. Als dann einem der Begünstigten doch noch krankheitsbedingt wegen "Unzumutbarkeit" gekündigt werden sollte, konnte ich ggü. dem IA sehr schnell auf Grundlage der mir vorliegenden Förderbescheide nachweisen, daß die behauptete finanzielle Belastung nicht stimmte. Das Verfahren war sehr schnell zugunsten des sbM beendet.

--
&Tschüß

Wolfgang


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