externe Azubis (teilweise SB) (Fragen zu einer Behinderung)

Jürgen II, Tuesday, 30.03.2010, 14:44 (vor 5149 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe da mal wieder so eine verzwickte Frage bekommen wo ich Euren Rat benötige.
Wir (Bundesbehörde) nehmen Azubis von anderen Behörden für bestimmte Ausbildungsabschnitte (die es fast nur noch bei uns gibt) auf. Wir erfahren nicht, ob und welche Schwerbehinderungen die Azubis haben! Es gibt durchaus Bereiche wo es gefährlich werden könnte.
Dazu gehörte jemand mit Herzschrittmacher, wo im Nachhinein starke Bedenken aufkamen, denjenigen bei der elektrischen Betäubung von Hühnern einzusetzen, eine Person mit verlängerten Reaktionszeiten, die von den Ziegen umgerannt wurde, Gleichgewichtsstörungen mit der Gefahr des Leitersturzes und noch einiges andere.

Die externen Azubis werden bei der Einweisung gefragt, ob sie irgendetwas nicht tun dürfen. Häufig sagen sie selber aber nichts darüber, vielleicht auch, weil sie sich über die Bedeutung für die Arbeit bei uns nicht im Klaren sind.
Der Ausbildungsleiter einer anderen Behörde sagte, er hätte auf Anweisung seines Personalreferates uns nichts darüber sagen dürfen.

Sollten wir uns schriftlich absichern> So wie vor einer OP> „Wir machen zwar alles richtig aber geht mal was schief haste selbst schuld“!

Hat jemand einen Tipp für mich> Danke!

Gruß Jürgen


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