externe Azubis (teilweise SB) (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Tuesday, 06.04.2010, 14:18 (vor 5142 Tagen) @ Jürgen II

Hallo "JürgenII",

» ich mache das Geschäft noch nicht so lange! Meine Vertreterin ist seit
» einigen Monten krank und weitere Vertreter gibt es nicht mehr! Eine
» Vollfreistellung habe ich nicht! Auch beruflich habe ich seit vielen
» Jahren keinen Vertreter mehr. Die Arbeit bleibt liegen!!! Für mich eine
» extreme Belastung. Seminare für SBV´s gibt es 7 Monate vor den Wahlen kaum
» noch oder sie sind hoffnungslos überbelegt. Da bin ich heilfroh, bei euch
» hilfe zu bekommen!

solche Hinweise sind nicht böse gemeint, sonder sollen anregen. Du hast einen Anspruch auf Schulungen und auch darauf, dass der AG die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung/ Arbeit entsprechend anpasst, also mindert. Es ist nicht zulässig, dass wegen der Mandatswahrnehmung, die arbeitsvertragliche Arbeit liegen bleicht uns sich anhäuft und somit dort Mehrarbeit entsteht. Dieses kann man als Behinderung der Mandatsarbeit werten. Also, diesbezüglich einmal ein Gespräch mit dem AG führen und darauf hinweisen, dass man hier eine für beide Seiten vertretbare Lösung anstrebt und hierzu nur äußerst ungern den Rechtsweg beschreiten möchte.

Du hast auch 7 Monate vor dem Wahltermin hier einen Schulungsanspruch/recht. Vielleicht einmal beim IA oder auch VdK bzw. Gewerkschaft anfragen wegen Seminaren. Das IA bietet oftmals auch zusammen mit dem VdK SchwbV-Treffen/ Arbeitsgruppen an.


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