Ist es schon Mobbing? (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 13.04.2005, 09:04 (vor 6957 Tagen) @ merlincc8

Hallo,

ich kann den gemachten Aussagen nur zustimmen. Grundsätzlich ist jeder AN nur verpflichtet, seine Arbeitsleistung gem ArbV zu erbringen. Mehrarbeit ist nur unter Beachtung bestimmter Regelungen zu erbringen. Schwerbehinderte können sich gem § 124 vom Mehrarbeit (> 8 Std. ), ohne Begründung, freistellen lassen.

Weiter hat der AG grundsätzlich allen AN gegenüber auch ein Fürsorgepflicht, dass bedeutet auch Schutz vor Überforderung.

Schwerbehinderte haben auch noch die rechte aus dem SGB IX. Schaue Dir mal den § 81 (4) SGB IX an. Rechte der Schwerbehinderten und auch die Pflichten des AG. ...geht also nicht nur darum, für schwerbehinderte Menschen irgendeinen Arbeitsplatz zu finden. Vielmehr sind die dem schwerbehinderten Menschen eigenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten und seine persönlichen Neigungen zu erkennen und ggf. zu fördern.

Es ist aber leider heite auch zu bemerken, dass AG teils die schlechte Situation am Arbeitsmarkt für sich ausnutzen. Daher muss man leider auch AN raten, überlege deine Handlungen, Du kannst zwar Recht bekommen aber möglicher Weise zu einen hohen Preis.


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