Stellungnahme zu Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

Ulrich, München, Tuesday, 06.04.2010, 10:03 (vor 5159 Tagen)

Guten Tag liebe Mitstreiter,

nun wird es ernst, ich habe meinen ersten Stellungsnahmebogen zu einem
Gleichstellungsantrag auf meinem Tisch liegen, und möchte nun nichts verkehrt machen. Inhaltlich ist eigentlich alles klar, nach Rücksprache mit dem Antragsteller habe ich den Bogen so ausgefüllt, dass immer der Bezug von der Grunderkrankung zu den Arbeitsbedigungen/Arbeitsergebnis gegeben ist.

Ziel dieser Strategie ist, aus der Gleichstellung den Anspruch auf Umgestaltung, in diesem Falle Umorganisation des Arbeitsplatzes nach § 81 (4)
SGB IX herleiten zu können.

Nun die Frage: Den Anhörungsbogen habe ich von unserer Personalabteilung erhalten, mit der Bitte um Rückgabe an selbige. Hätte bei diesem Procedere etwas Bauchweh, ich würde lieber den ausgefüllten Bogen direkt an die zust. AfA senden, natürlich dann der PA eine Kopie schicken.

Bitte um Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich


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