Stellungnahme zu Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

hackenberger, Tuesday, 06.04.2010, 10:41 (vor 5160 Tagen) @ Ulrich

Hallo Ulrich,

die SchwbV, der BR und der AG werden getrennt zur Stellungnahme aufgefordert. Also, solte jeder eine Eigene Stellungsnahme abgeben. Dieses selbstverständlich nur, wenn der Antragsteller die Beteiligung auch so beantragt/ zugestimmt hat. Man sollte den AG auch nicht ausschließen, denn dieses führt meistens dann zu einer Ablehnung.

Ich hatte wegen der guten Zusammenarbeit mit AG und BR eine für alle, bzw. 3 x die gleiche gefertigt und abgegeben. Ich durfte auch für alle unterschreiben.

In deinem Falle hier daran denken, dass es aus dem Antrag hervor geht, dass das Beschäftigungsverhältnis z.Zt. aus in der Behinderung liegenden Gründen gefährdet ist. aber eine Möglichkeit der Umorganisation des Arbeitsplatzes nach § 81 (4) möglich ist, und dann die Gefährdung beseitigt wäre.

Hier wäre nun mit dem AG und der Agentur für Arbeit zu klären, wer wurde hier zur Stellungnahme aufgefordert>

Ist es die SchwbV, muss diese ihre Stellungnahme wie auch der Br nicht dem AG vorlegen oder in Abschrift überlassen. Ist der AG hier aufgefordert, kann es ggf. nicht falsch sein, dass die SchwbV hier dem AG hilft, dann passt es ggf. auch besser.


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