Stellungnahme zu Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 07.04.2010, 06:42 (vor 5158 Tagen) @ Ulrich

Hallo Ulrich,

Also den AG geht die Stellungnahme der SBV weder im Original noch in Kopie etwas an.

Sollte, wie in unserem Bereich schon geschehen, das Arbeitsamt/Agentur, die Stellungnahme der SBV dem AG zugänglich machen, so ist dies ein Dienstvergehen des dortigen Sachbearbeiters und könnte eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit unabsehbaren Folgen für diesen Sachbearbeiter nach sich ziehen.

Dem AG die Stellungnahme zur Kenntnis zu geben ist in der Regel nicht vertrauensvolle Zusammenarbeit sondern nichts anderes als ein riesengroßer Fehler der SBV.
Der Ag möchte natürlich gerne Einblick bekommen in die Stellungnahmen der SBV, insbesondere wenn die ANträge immer, auch gegen den Willen des AG erfolgreich sein sollten.

Mfg

Ede


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