Stellungnahme zu Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 06.04.2010, 11:15 (vor 5160 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

m. E. geht die Stellungnahme der SBV (und des BR) den AG ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen nichts an. Die Weitergabe ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen wäre ein ganz klarer Rechtsverstoss. Als SBV muß ich im Zweifelsfall immer davon ausgehen, daß ich wesentlich mehr weiss als der AG, z. B. Diagnosen, um beurteilen zu können, ob Einschränkungen "leidensbedingt" sind.
Auch wenn die Verschwiegenheitspflicht ggü. dem BR (dessen Stellungnahmen ich ebenfalls vorformuliere) nicht gilt, weise ich die Betroffenen immer ausdrücklich darauf hin

--
&Tschüß

Wolfgang


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