Krankenkasse macht Druck (Allgemeines)

Heinz SBV, NRW, Monday, 12.04.2010, 12:34 (vor 6038 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,
hier noch eine wichtige Info zu dem Thema:
Die Krankenkassen möchten den Versichtern gerne aus dem Leistungsbezug haben und drängen unter Fristsetzung einen Rehanatrag nach § 51 SBG V zu stellen. Verläuft die Reha dann nicht erwartungsgemäß ist dieser Antrag automatisch als Rentenantrag einzustufen der vom Betroffenen nicht zurückgenommen werden kann.

Das ganze wird als Antragsfiktion bezeichnet und ist im SGB geregelt!

§ 116 Abs. 2 SGB VI stellt sicher, dass sich die gem. § 8 Abs. 2 SGB IX fingierte Rehabilitationsfähigkeit des Versicherten nicht nachteilig auswirken kann. Stellt sich nämlich heraus, dass ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten oder nicht eingetreten ist, gilt der Antrag bzw. die Zustimmung, die dem Antrag gleichgestellt ist, als Rentenantrag. Im Rahmen seines Dispositionsrechts kann der Versicherte der Durchführung eines Rentenverfahrens dadurch widersprechen, dass er den Reha-Antrag zurücknimmt (BSG, 4 RJ 63/83, SozR 1300 § 103 Nr. 3). Diese Möglichkeit ist nicht gegeben, wenn der Versicherte etwa von der Krankenkasse zur Reha Antragstellung aufgefordert worden war (§ 51 SGB V).

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Herzliche Grüße

Heinz SBV


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