Krankenkasse macht Druck (Allgemeines)

Marcus, Bayern, Friday, 23.01.2009, 08:28 (vor 6482 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,

nur ein kleiner Hinweis zur Krankenkasse und Fristen:

Die Krankenkasse kann zur Reha auffordern, aber beachte den § 51 SGB V.
Der sagt aus, dass der Versicherte 10 Wochen Zeit hat den Antrag zu stellen.

Das zum Thema "Druck".

Darauf würde ich den Rechtsanwalt/Rentenberater o.ä. mal hinweisen.

Gruß

Marcus


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