Krankenkasse macht Druck (Allgemeines)
Hallo Paul,
nur ein kleiner Hinweis zur Krankenkasse und Fristen:
Die Krankenkasse kann zur Reha auffordern, aber beachte den § 51 SGB V.
Der sagt aus, dass der Versicherte 10 Wochen Zeit hat den Antrag zu stellen.
Das zum Thema "Druck".
Darauf würde ich den Rechtsanwalt/Rentenberater o.ä. mal hinweisen.
Gruß
Marcus