Krankenkasse macht Druck (Allgemeines)
Hallo Paul,
» In diese Richtung sollte auch meine Frage gehen, nämlich wer weis, wen man
» um Hilfe bitten kann, ist der Arzt, der VdK oder SoVD, oder ist gar der MdK
» Ansprechpartner, oder lieber gleich zum Anwalt.
Eigentlich fast genau in dieser Reihenfolge. Der Anwalt auch aus Kostengründen vielleicht zu letzt. Eine Stelle fehlt noch, die Gewerkschaft, es könnte auch der erste Ansprechpartner sein. Sie haben Fachleute in allen Bereichen und die Beratung ist kostenfrei. Dieses ist auch ein Argument um den Beschäftigten, die Wichtigkeit der Gewerkschaftsmitgliedschaft darzustellen.
In Rentenfragen kann und sollte man dann auch noch die Rentenberatungsstellen ansprechen.
» Es ist mir wichtig, immer weiter dazuzulernen um auch Fragen zur Rente,
» Altersvorsorge, Arbeitslosengeld usw. zumindest Ansatzweise beantworten zu
» können. Natürlich immer mit dem Hinweis, keine Rechtsberatung, keine
» Rentenberatung, alle Angaben ohne Gewähr!!
Das ist aber ein sehr gefährliches Pflaster. Der Hinweis "ohne Gewähr" könnte überhört/ missverstanden werden. Ob gewollt oder ungewollt, weil man sich in guten Händen fühlt ist dann unerheblich. Es könnte dann auch möglicher Weise Regressansprüche nach sich ziehen.
Es ist nicht unsere Aufgabe, daher sollten wir uns hier außer den Hinweisen, dort kann Dir geholfen werden zurückhalten.
Es könnte letztlich sogar dem Mandat schaden, denn wenn man hier ungewollt eine falsche oder ungeschickte Information erteilt, könnten Schwerbehinderte/ Gleichgestellte zu der Auffassung gelangen, es ist für alle Fragen, also auch für Fragen zum SGB IX, Teil II der falsche Ansprechpartner. Wir sind dort nicht mehr gut aufgehoben.
Der AG muss der SchwbV auch für solche Beratungen keine Zeit zuerkennen. Es kann hierfür also keine Freistellung von der Arbeit beansprucht werden.