gutachten kosten (Allgemeines)

Thomas131, NRW, Tuesday, 04.05.2010, 18:06 (vor 6016 Tagen)

Hallo
Ich habe mal wiedere eine schwierige Frage.
Ein Gleichgestelter Mittarbeiter ist am offenen Herzen operiert worden.
Dieser Mitarbeiter ist bis heute krankgeschrieben.
Er hat eine Reha, und eine Wiedereingliederung
auf einen anderen Arbeitspatz gemacht.
Nun soll er seine uhrsprüngliche Tätigkeit wieder aufnehmen.
Jetzt steht aber im Bericht der Reha Klink und im Bericht des Werkarztes das erst ein Gutachen erstellt werden muß ob der Mitarbeiter seine Tätigkeit wieder ausüber darf.
Doch es will keiner das Gutachten bezahlen, weder die Krankenkasse oder die Rentenversicherung geschweigeden unser Arbeitgeber.

Ich bin der Meinung die Rentenversicherung muß zahlen, weil das Gutachten zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit beiträgt.

Aber wer muß das Gutachten nun wirklich bezahlen>

Danke im voraus für alle Antworten


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