gutachten kosten (Allgemeines)
Hallo "Thomas131",
» Ich habe mal wiedere eine schwierige Frage.
Die lieben wir besonders.
» Ein Gleichgestelter Mittarbeiter ist am offenen Herzen operiert worden.
» Dieser Mitarbeiter ist bis heute krankgeschrieben.
Hat er einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt> Dieses ist die erste Frage welche man hier stellen und klären sollte.
» Er hat eine Reha, und eine Wiedereingliederung
» auf einen anderen Arbeitspatz gemacht.
Hat der AG das zwingende BEM, § 84 Abs. 2 SGB IX angeboten> Denn ich gehe davon aus, dass hier die 6 Wochen AU in den letzten 12 Monaten erreicht wurden.
» Nun soll er seine uhrsprüngliche Tätigkeit wieder aufnehmen.
» Jetzt steht aber im Bericht der Reha Klink und im Bericht des Werkarztes
» das erst ein Gutachen erstellt werden muß ob der Mitarbeiter seine
» Tätigkeit wieder ausüber darf.
» Doch es will keiner das Gutachten bezahlen, weder die Krankenkasse oder
» die Rentenversicherung geschweigeden unser Arbeitgeber.
» Aber wer muß das Gutachten nun wirklich bezahlen>
Immer der der es beauftragt! Nach dem Motto "der der die Musik bestellt muss sie auch bezahlen" 
Das mit dem Gutachten, also beauftragen und bezahlen, sollte Dich aber nicht interessieren. Dein Interesse sollte bzw. muss der § 84 Abs. 2 SGB IX und § 81 Abs. 4 SGB IX immer in Verbindung mit § 92 Abs. 2 SGB IX sein.
Der betroffene AN sollte das Thema "Arbeitsrecht" rechtlich abgesichert haben, damit er im Notfall beruhigt den Klageweg beschreiten kann. Denn hier könnte der Klageweg ggf. einmal, leider, notwendig werden.
PS: Man kann sich hier auch einmal an den Integrationsfachdienst wenden und diesen um Unterstützung/ Beratung betreffend einer Beschäftigungsmöglichkeit bzw. behinderunsbedingte Gestaltung des Arbeitsplatzes/ -umfeld bitten.
Da Du ja auch BR bist, gleich auch einmal den Hinweis auf § 80 Abs. 1, Satz 1 und Satz 4 BetrVG und die Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Möglichkeiten und Aufgaben des BR hier.